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Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) – das plant die Bundesregierung
 

Was regelt die EnEV ? 

  • Energieausweise für Gebäude
  • Energetische Mindestanforderungen für Neubauten
  • Energetische Mindestanforderungen für  Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung bestehender Gebäude
  • Mindestanforderungen für Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie Warmwasserversorgung
  • Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Für welche Gebäude gilt die EnEV?
  • Für alle beheizten Gebäude bzw. Gebäudeteile
  • Sonderregelungen gelten für Gebäude, die nicht regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzt werden (z.B. Ferienhäuser), die nur für kurze Dauer errichtet werden (z.B. Zelte, Traglufthallen) oder für ganz spezielle Nutzungen, wie z.B.  Ställe und Gewächshäuser

Wann müssen Energieausweise voraussichtlich ausgestellt werden? 

  • Wenn Gebäude oder Gebäudeteile (Wohnungen, Nutzeinheiten) neu gebaut, verkauft, verpachtet, vermietet oder geleast werden

Wer
darf Energieausweise ausstellen?     
  • Für Energieausweise in Bestandsgebäuden soll es eine bundeseinheitliche Regelung geben, wobei zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden unterschieden wird. Nach EnEV müssen Aussteller eine „baunahe“ Ausbildung als Eingangsqualifikation absolviert haben                                                                   
Wer hat Anspruch auf einen Energieausweis?
  • Eigentümer oder Käufer eines Neubaus erhalten den Energieausweis von ihrem Architekten oder Bauträger. Miet- oder Kaufinteressenten sollten sich den Energieausweis z.B. im Zuge einer Wohnungsbesichtigung oder von Vertragsverhandlungen vom Gebäudeeigentümer vorlegen lassen. Sie müssen hier aber selbst aktiv werden

Wie wird ein Energieausweis ausgestellt?
 
  • Bei bestehenden Gebäuden besucht in vielen Fällen ein fachkundiger Aussteller das Gebäude und nimmt vor Ort die notwendigen Gebäudedaten (wie z.B. Maße, Verbrauchsdaten, energetische Qualität der Außenbauteile und der Heizungsanlage) auf und erstellt auf dieser Grundlage den Energieausweis und die Modernisierungsempfehlungen

Wieviel wird ein Energieausweis kosten?
  • Der Referentenentwurf enthält keinerlei staatliche Vorgaben bzgl. der Kosten von Energieausweisen. Der Preis liegt nach der Evaluation des Dena- Feldversuchs bei einem Stundenaufwand von mindestens drei (für Einfamilienhäuser) und maximal zehn (für Mehrfamilienhäuser) zwischen 150 und 500 Euro !

Ab wann brauchen Gebäude- oder Wohnungseigentümer einen Energieausweis?

  • Hausbesitzer müssen neuen Mietern und Eigentümern am dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen

Übergangsfristen

  • 1. Jan  2009   Wohngebäude nach Baujahr 1965
  • 1. Juli   2009    Nichtwohngebäude

Vorlagepflicht für alle Gebäude ab 1. Juli 2009


Was geschieht, wenn die Vorgaben der EnEV nicht eingehalten werden? 

  • Die Nichteinhaltung der EnEV kann mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 € beschtraft werden.

 

 

Quellen: Auszug : Pressemitteilung des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 17.11.07



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